Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Eckpunktepapier mit neuen Regeln für Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f GewO erstellt. Es beinhaltet auch den umstrittenen Punkt der Aufsichtspflicht. Vermittler sollen wie im Koalitionsvertrag vereinbart tatsächlich unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden.
Stichtag 01.01.2021
Das Eckpunktepapier enthält auch Angaben zum zeitlichen Fahrplan. Demnach sollen die aktuell 37.865 34f-Vermittler zum Stichtag 01.01.2021 unter die Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin gestellt werden. Um als Finanzanlagenvermittler arbeiten zu dürfen, sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachgewiesen werden.
Sukzessive und risikoorientierte Überprüfung
Die entsprechenden Nachweise wird dem Eckpunktepapier zufolge ab 2021 die BaFin überprüfen. Die Überprüfung soll sukzessive und risikoorientiert stattfinden bei den großen Vertriebsgesellschaften beginnen. Insgesamt ist für die Überprüfung ist ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahren vorgesehen. Die dazugehörigen Gesetze sollen bis Mitte 2020 verabschiedet werden.
Von Planungssicherheit kann keine Rede sein
Der Maklerpool BCA hat bereits auf das Eckpunktepapier reagiert. Für Dr. Frank Ulbricht ist das Papier zu wenig konkret gefasst. „Zu begrüßen ist, dass es einen zeitlichen Übergang geben soll und die Bundesregierung hier mit Augenmaß agiert“, so der Vorstand des Maklerpools. „Allerdings bringt das Papier nur hinsichtlich der zeitlichen Komponente mehr Klarheit über die künftige Aufsicht der Finanzberatung. Von einer Planungssicherheit, wie wir sie seit Langem fordern, kann allerdings mit Blick auf das vorliegende Eckpunktepapier nicht die Rede sein.“ (mh)
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